Aufgrund von angebrannten Speisen löste ein Rauchmelder in einer Wohnung im „Betreuten Wohnen“ aus. Eine Passantin außerhalb des Gebäudes alarmierte daraufhin die Feuerwehr. Da es sich nur um eine minimale Rauchentwicklung handelte, war kein weiteres Einschreiten der anwesenden Feuerwehr notwendig.